AGB / Hausordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung für das Ferienhaus-Familienauszeit
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter [Ihr Name / Name des Unternehmens] (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Gast“) des Ferienhauses „Ferienhaus-Familienauszeit“.
Die AGB und die ergänzende Hausordnung sind Bestandteil des Mietvertrages und werden vom Gast mit der Buchung anerkannt.
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Post) durch den Vermieter und der fristgerechten Anzahlung durch den Gast zustande.
Die im Mietvertrag angegebene maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden. Eine Überbelegung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung oder zur Berechnung eines angemessenen Aufpreises.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Anzahlung: 25 % des Gesamtpreises sind sofort/direkt im Anschluss nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Spätestens jedoch nach 3 Tagen.
Restzahlung: Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor dem Anreisetag fällig. Bei Reservierungen, die weniger als 30 Tage vor Anreise erfolgen, ist der Gesamtpreis der Buchung innerhalb von 24 Stunden zu zahlen.
Zahlungsverzug: Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Wohnung anderweitig zu vermieten. Der Gast hat in diesem Fall die Stornogebühren gemäß § 4 zu tragen.
Kaution: Eine Kaution in Höhe von 300 EUR ist mit der Restzahlung zu hinterlegen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Abreise und mängelfreier Übergabe der Wohnung unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Abreise, zurückerstattet.
§ 4 Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Mitteilung beim Vermieter.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder reist er nicht an (Nichtanreise/No-Show), hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Stornierungskosten betragen in der Regel:
Bis zu 14 Tage vor Anreise: 100% Erstattung
Bis zu 7 Tage vor Anreise: 50% Erstattung
Bei unter 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise erfolgt keine Erstattung.
Der Vermieter bemüht sich, die stornierte Ferienwohnung anderweitig zu vermieten, um den Ausfall zu vermeiden oder zu mindern. Im Falle einer erfolgreichen Weitervermietung reduziert sich der Schadensersatzanspruch des Vermieters um den erzielten Mietpreis.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
§ 5 An- und Abreise
Anreise (Check-in): Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich.
Abreise (Check-out): Am Abreisetag muss die Ferienwohnung bis spätestens 10 Uhr geräumt sein. Eine verspätete Abreise kann zur Berechnung einer weiteren Übernachtung führen.
Der Gast hat die Wohnung bei Abreise besenrein zu verlassen (Geschirr gespült und eingeräumt, Kühlschrank leer, Müll entsorgt).
§ 6 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts.
Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom- oder Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes.
B. Hausordnung (Nutzungsbedingungen)
§ 7 Sorgfaltspflicht und Schäden
Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung und das Inventar schonend und pfleglich zu behandeln.
Der Gast haftet für alle von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden am Mietobjekt und Inventar.
Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Nicht gemeldete Schäden können zur nachträglichen Belastung führen.
Der Gast hat bei Verlassen der Wohnung Fenster und Türen zu schließen, um Schäden durch Witterungseinflüsse zu vermeiden.
§ 8 Ruhezeiten
Im Interesse einer guten Nachbarschaft sind die allgemeinen Ruhezeiten einzuhalten.
Nachtruhe: Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind Lärm und laute Geräusche zu vermeiden.
Das Abhalten von Partys oder lauten Veranstaltungen ist strengstens untersagt. Bei Verstößen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§ 9 Rauchen
Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen in den Innenräumen ist strikt untersagt.
Rauchen ist nur auf der Terrasse hinter dem Haus gestattet. Dabei sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Bei Zuwiderhandlung wird dem Gast eine gesonderte Reinigungspauschale in entsprechender Höhe in Rechnung gestellt.
§ 10 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist Nicht gestattet.
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter. Für Haustiere, vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben.
Der Gast haftet vollumfänglich für alle durch das Tier verursachten Schäden.
§ 11 Internet / WLAN-Nutzung
Der Vermieter stellt dem Gast einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung.
Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang nicht für rechtswidrige Zwecke (insbesondere illegale Downloads oder Urheberrechtsverletzungen) zu missbrauchen.
Der Gast haftet für alle Rechtsverstöße, die über seinen Zugang begangen werden. Es wird keine Gewähr über die ständige Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit des Internets übernommen.
§ 12 Müllentsorgung
Der Müll ist entsprechend den örtlichen Vorgaben zu trennen. Die Mülltonnen befinden sich in der ehemaligen Waschküche im Hof.
Es dürfen keine Abfälle, Essensreste oder Hygieneartikel in die Toiletten oder Abflüsse geworfen werden.
§13 Parken
Das Parken ist auf den vorgesehen Parkflächen gestattet.
§14 Grillen
Offenes Feuer oder Grillen ist untersagt, es sei denn es wird der vom Vermieter gestellte Grill an entsprechender Stelle verwendet. Das Vorhandensein eines Grills wird nicht garantiert und muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.
§15 Schlüsselverlust
Der Gast haftet für den Verlust der ihm überlassenen Schlüssel in voller Höhe. Ein Verlust ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel trägt der Gast die Kosten für die Ersatzbeschaffung sowie die ggf. notwendigen Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage, sofern dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Die Kosten hierfür werden pauschal mit 300 EUR angesetzt, können jedoch bei Nachweis höherer Kosten durch den Vermieter entsprechend höher ausfallen. Die Kaution dient auch zur Deckung diester Kosten
§16 Besucher und Tagesgäste
Die Ferienwohnung ist ausschließlich für die im Mietvertrag und der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl zugelassen.
Besucher oder Tagesgäste sind nur nach vorheriger Information und Zustimmung durch den Vermieter gestattet. Der Vermieter behält sich vor, dies im Einzelfall abzulehnen.
Besucher dürfen sich nicht über die in der Nachtruhe festgelegten Zeiten hinaus in der Ferienwohnung aufhalten. Das Übernachten von nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und zur sofortigen Räumung der Ferienwohnung berechtigt.
§ 17 Aufsichtspflicht und Haftung für Kinder
Die Erziehungsberechtigten bzw. die Begleitpersonen stellen die Aufsicht von minderjährigen Kindern während des gesamten Aufenthaltes im Ferienhaus sowie auf dem dazugehörigen Außengelände sicher.
Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf den Vermieter findet zu keinem Zeitpunkt statt.
Eltern/Begleitpersonen haften für ihre Kinder. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Einrichtungsgegenständen, Spielgeräten oder sonstigen zur Verfügung gestellten Anlagen. Schäden, die durch eine Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen, sind vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die aus einer unzureichenden Beaufsichtigung der Kinder resultieren.
§18 Sonstiges
Die Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
Das Laden von Elektroautos mit dem Hausstrom der Ferienunterkunft ist nicht gestattet.
C. Schlussbestimmungen
§ 19 Fristlose Kündigung
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Gast nachhaltig gegen die AGB oder die Hausordnung verstößt oder trotz Abmahnung den Hausfrieden stört. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietzinses.
§ 20 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Lahr/Schwarzwald vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
